Zertifizierung für Elektrofahrzeuge mit Straßenzulassung
Die Europäische Gemeinschaft (EG) untergliedert Fahrzeuge in unterschiedliche Gruppen, den sogenannten Fahrzeugklassen, mit dem Ziel, eine EG-weite einheitliche Einordnung der verschiedenen Fahrzeugtypen zu ermöglichen und damit einen Rahmen für das jeweilige Genehmigungsverfahren zur Straßenzulassung zu erstellen. Innerhalb dieses Rahmens lassen sich zwei Fahrzeugklassen auf unsere Elektrofahrzeuge anwenden: die Klassen L6e und L7e. (Wikipedia: EG Fahrzeugklassen)
Klasse L6e
Die Klasse L6e beschreibt ein vierrädriges sogenanntes "Leichtkraftfahrzeug", welches eine Leermasse von 350 kg (ohne Batterien) nicht überschreiten darf. Überdies ist die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs dieser Klasse auf 45 km/h begrenzt. Diese Klasse wird umgangssprachlich auch gerne als "Golf-Cart-Klasse" bezeichnet.
Klasse L7e
Die Klasse L7e dagegen bezieht sich auf eine Leermasse (ohne Batterien) bis 400 kg (zur Personenbeförderung), oder bis 550 kg (zur Güterbeförderung) und schreibt prinzipiell keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit vor.
Leichtelekromobile
Bezogen auf Elektrofahrzeuge werden die Fahrzeuge dieser beiden Klassen auch als "Leichtelektromobile" (LEM) bezeichnet. Leichtelektromobile sind in der Bundesrepublik 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Im Straßenverkehr lassen sich zugelassene Fahrzeuge dieser Klassen in der Regel leicht an den verwendeten Nummernschildern erkennen. So sind zugelassene Fahrzeuge der Klasse L6e mit einem einzigen kleinen Nummernschild im Heckbereich des Fahrzeuges versehen, während die Fahrzeuge der Klasse L7e - wie auch ein gewöhnlicher PKW - vorne und hinten Nummernschilder tragen, mit den üblichen Siegeln der Zulassungsstelle und der TÜV-Plakette.
Das bedeutet natürlich auch, dass die Fahrzeuge der Klasse L7e, wie jedes andere Fahrzeug mit TÜV-Plakette, nach Ablauf der 3-jährigen Erstzulassung im 2-jährigen Turnus den Prüfstellen vorgeführt werden müssen, was bei einem Fahrzeug mit L6e-Zulassung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus können Fahrzeuge der Klasse L6e mit einer Fahrerlaubnis der Klasse S bzw. AM gefahren werden, die in einigen Bundesländern schon ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden können.
Certificate of Conformity für EBLIZZ-Fahrzeuge
Herkömmliche Golf-Carts, die zur Erlangung der Straßenzulassung nachträglich für den Straßenverkehr umgerüstet werden müssen, benötigen dazu in der Regel ein nach §21 StVZO begutachtetes Genehmigungsverfahren über eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis mit einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO, wohingegen unsere Fahrzeuge genau zu diesem Zweck produziert wurden. Der gesamte EBLIZZ Produktionsablauf unterliegt einer Fahrzeug-Typgenehmigung und ist hier so organisiert, dass alle verbauten Komponenten über eine Zertifizierung verfügen, welche die Konformität aller Bauteile sowie des gesamten Fahrzeuges zu den Vorgaben der EG-Richtlinien beschreibt (Certificate of Conformity, COC).
Unsere Fahrzeuge sind zunächst sämtlich auf die bezüglich Technik und Sicherheit anspruchsvollere L7e-Klasse zugelassen. Die Modelle Berlin und Sylt sind darüber hinaus mit der Klasse L6e zugelassen. Das Modell Vienna kann auf Wunsch in die Klasse L6e umgeschrieben werden. Aufgrund einer Überarbeitung der Richtlinien des Kraftfahrtbundesamtes mit weiteren Unterklassifizierungen wie beispielsweise L6e-A, ist das Modell Zermatt nun auch in der Klasse L6e zugelassen.
Versicherung
Eine Versicherung für Fahrzeuge beider Klassen ist bereits ab 35 €/Jahr erhältlich.